Zum Seiteninhalt springen

Förderung bei Neuinstallation und Modernisierung

So sparen Sie bares Geld

Sie möchten Ihre Heizungsanlage modernisieren oder planen einen Neubau? Wir helfen Ihnen, die richtigen Fördermittel zu beantragen und so bis zu 48% Förderung zu erhalten. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit uns! 

Bis zu 48% Förderung durch die KfW und das BAFA 

Ob Modernisierung oder Neubau: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern Ihr Heizungsprojekt. Wir helfen Ihnen, die bestmögliche Förderung für Ihre neue Heizungsanlage zu erhalten. Modernisieren Sie einen Bestandsbau, also ein Heizsystem das zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 2 Jahre in Gebrauch war, erhalten Sie zum Beispiel beim Wechsel von Öl zu einer modernen Gasbrennwertheizung eine Förderung von 20% – beim Umstieg auf eine Biomasse- oder Wärmepumpenanlage sogar 48%. Und auch beim Neubau winken, je nach Art der geplanten Heizung, bis zu 35% Förderung. 

Einen aktuellen Überblick über alle Förderungen finden Sie auf der Webseite des BMWi: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Förderung. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin, wir erledigen den Rest für Sie! 

Fördermittel für barrierefreie Bäder

Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Badsanierung

Wenn Sie eine Badsanierung planen und dabei Wert auf Barrierefreiheit legen, können Sie verschiedene Fördermittel von KfW, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen. Wir von Heinecke e.K. aus Preußisch Oldendorf helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.

Wir beraten Sie individuell

Die Fördermöglichkeiten für eine Badsanierung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Als Handwerksbetrieb aus Preußisch Oldendorf wissen wir, welche Möglichkeiten für eine Förderung Sie in unserem Bundesland haben. Daher helfen wir Ihnen nicht nur bei der Beantragung einer Förderung durch KfW, Kranken- und Pflegekasse, sondern auch bei den länderspezifischen Förderprogrammen. Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, können Sie bei der KfW Fördermittel von bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen beantragen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in Ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachbetrieb wie Heinecke e.K. durchgeführt werden.

Die Mindestanforderungen für eine Förderung

Raumänderungen

  • Mindestgröße Bad: 1,80 m x 2,20 m
  • Bewegungsfreiheit: Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
  • Türen: nach außen zu öffnen oder Schiebetür - müssen von außen entriegelbar sein

Dusche/Badewanne

  • Dusche: bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
  • Bodenbelag: rutschfest oder rutschhemmend
  • Badewanne: max. Höhe 0,5 m oder mit Tür, Liftsystem o. Ä.

WC

  • Waschbecken: min. 0,48 m tief, Kniefreiheit zur Nutzung im Sitzen
  • WC: Sitzhöhe nach Bedarf oder flexibel einstellbar

Footer - Kontaktdaten und Öffnungszeiten

Kontakt

Heinecke e.K.
Osnabrücker Str. 20
32361 Preußisch Oldendorf

Telefonisch erreichbar unter:
05742 2222

E-Mail: bhe@heinecke-ek.de

Öffnungszeiten

Ladenöffnungszeiten:
Montag - Freitag:
9.00 - 13.00 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr
Samstags nach Terminvereinbarung
 
Bürozeiten:
Montag - Donnerstag:
7.30 - 18.00 Uhr
 
Freitag:
7.30 - 14.30 Uhr

Kontakt

Heinecke e.K.
Osnabrücker Str. 20
32361 Preußisch Oldendorf

Telefonisch erreichbar unter:
05742 2222

E-Mail: bhe@heinecke-ek.de

Öffnungszeiten

Ladenöffnungszeiten:
Montag - Freitag:
9.00 - 13.00 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr
Samstags nach Terminvereinbarung
 
Bürozeiten:
Montag - Donnerstag:
7.30 - 18.00 Uhr
 
Freitag:
7.30 - 14.30 Uhr

Zurück nach oben